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Lernstand 5: Rechtschreib-Check (freiwillig)

Allgemeine Informationen zum Rechtschreib-Check

Der „Rechtschreib-Check“ kann ab dem Schuljahr 2023/2024 als Angebot auf freiwilliger Basis in fünften Klassen durchgeführt werden. Es handelt sich um ein Screening, welches Auskunft über die allgemeine Rechtschreibkompetenz sowie über Kompetenzen in wichtigen, ausgewählten Bereichen des Rechtschreibrahmens für Baden-Württemberg gibt. Inhaltlicher Bezugspunkt ist das Ende von Klassenstufe 4.

Lernstand 5 in den Bereichen Lesen und Mathematik ist hiervon unberührt und wird weiterhin verpflichtend durchgeführt. 

Der „Rechtschreib-Check“ ermöglicht die Erfassung der Heterogenität der Lerngruppe sowie des Lernstands einzelner Schülerinnen und Schüler zu Beginn von Klassenstufe 5. Das Screening wird papierbasiert durchgeführt und durch die Lehrkraft ausgewertet. Eine Eingabe von Ergebnissen in das Lernstandsportal oder Übermittlung von Daten an das IBBW erfolgt nicht. 

Eine Benotung findet nicht statt. Die Materialien stehen zu Beginn des Schuljahres im Online-Portal Lernstandserhebungen zum Download bereit. Diese können über das für die Durchführung von Lernstand 5 durch die Schulleitung generierte Passwort erreicht werden. 

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Durchführung des Rechtschreib-Checks

Der Einsatz des „Rechtschreib-Checks“ ist an den Schulen vom 18. September bis 6. Oktober 2023 parallel zu Lernstand 5 möglich. Für die Durchführung in der Klasse ist eine Schulstunde inklusive Vor- und Nachbereitung mit der Klasse ausreichend. Die Lehrkräfte geben die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler in eine bereitgestellt Auswertungsmappe ein und erhalten unmittelbar nach der Eingabe der Ergebnisse eine differenzierte Rückmeldung zum Kompetenzstand ihrer Schülerinnen und Schüler.

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Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Rechtschreib-Check

Ab 2023 wird ein „Rechtschreib-Check“ für Klasse 5 angeboten. Ist dieser verpflichtend?

Der „Rechtschreib-Check“ ist nicht verpflichtend, sondern ein freiwilliges Angebot des IBBW, um die Rechtschreibkompetenzen zu Beginn von Klassenstufe 5 zu ermitteln. Der verpflichtende Einsatz von Lernstand 5 Deutsch - Lesen und Lernstand 5 - Mathematik bleibt hiervon unberührt.

Wie ist der „Rechtschreib-Check“ angelegt?

Es handelt sich um ein Screening im Papierformat, das aus einem Lückendiktat und einigen Ankreuzaufgaben besteht. Die Auswertung erfolgt durch die Lehrkraft. Rückgemeldet werden die allgemeine Rechtschreibkompetenz für jede Schülerin und jeden Schüler sowie die Kompetenzen in fünf ausgewählten Bereichen des Rechtschreibrahmens für Baden-Württemberg. Zusätzlich erfolgt eine Rückmeldung auf Klassenebene.

Wird der „Rechtschreib-Check“ benotet?

Nein, es handelt sich nicht um eine Klassenarbeit, sondern um ein Screening, mit dessen Hilfe die Lernausgangslage zu Beginn der 5. Klasse im Bereich des Rechtschreibens festgestellt werden soll. Die Grundlage bilden der Rechtschreibrahmen und der Bildungsplan für die Grundschule.

Ist eine Eingabe von Daten ins Online-Portal erforderlich?

Nein, eine Eingabe der Daten findet nicht statt. Es wird eine Auswertungsmappe zur Eingabe vor Ort bereitgestellt. Die Daten verbleiben an der Schule und werden nicht an das IBBW übermittelt. 

Kann mit dem „Rechtschreib-Check“ LRS oder Legasthenie diagnostiziert werden?

Nein, der Rechtschreib-Check ist nicht zur Diagnostik von Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Legasthenie geeignet. Es können lediglich grundsätzlich schwache Rechtschreiberinnen und -schreiber ermittelt werden. Zur vertieften Diagnose sind ggf. zusätzliche Tests im Anschluss an den Rechtschreib-Check angezeigt.

Was sind die Vorteile des „Rechtschreib-Checks“?

Auf Grund des Screening-Charakters bietet der Rechtschreib-Check eine ökonomische Testung bei gleichzeitig aussagekräftigen Ergebnissen. Die Aufgaben wurden auf der Grundlage des Rechtschreibrahmens für Baden-Württemberg entwickelt.

Hat der „Rechtschreib-Check“ eine empirische Basis? 

Ja, die Aufgaben wurden in einer Pilotierungsstudie mit Schülerinnen und Schülern am Ende der vierten Klasse geprüft. In dieser Studie wurden Lösungswahrscheinlichkeiten für die einzelnen Aufgaben ermittelt, die der Aufgabenauswahl für den Rechtschreib-Check zugrunde lagen.

Wer hat den „Rechtschreib-Check“ entwickelt?

Die Entwicklung erfolgt am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) im Auftrag des Kultusministeriums. Eine schulartübergreifend arbeitende Gruppe erfahrener Lehrkräfte entwickelt die Aufgaben des Lernstand 5 in Zusammenarbeit mit Teststatistikerinnen und Teststatistikern.  

Wie erfolgt die Auswahl der Testbereiche?

Die Auswahl der Testbereiche erfolgt auf Basis des Rechtschreibrahmens für Baden-Württemberg sowie der Ergebnisse einer Pilotierungsstudie mit Schülerinnen und Schülern am Ende der vierten Klasse. Für den Rechtschreib-Check wurden Bereiche aus dem Rechtschreibrahmen ausgewählt, die sich in der Entwicklung des Verfahrens als besonders relevant herausgestellt haben.  

Sollte der „Rechtschreib-Check“ zum gleichen Zeitpunkt wie Lernstand 5 - Lesen durchgeführt werden? 

Es ist sinnvoll, den Rechtschreib-Check ebenfalls zu Beginn der 5. Klasse in der weiterführenden Schule durchzuführen, weil mit den Ergebnissen eine objektivierbare Rückmeldung einhergeht, die Basis für passgenaue Förderung und einen zielgerichteten Rechtschreibunterricht sein kann. Der Einsatz des Rechtschreib-Checks ist an den Schulen vom 18. September bis 6. Oktober 2023 parallel zu Lernstand 5 möglich.

Gibt es eine Elternrückmeldung?

Nein, allerdings können nach der Eingabe die in der bereitgestellten Auswertungsmappe dargestellten individuellen Ergebnisse für Elterngespräche genutzt werden. Auch das Klassenergebnis kann als Information auf Elternpflegschaftsabenden verwendet werden, wenn dies von der Lehrkraft als sinnvoll und gewinnbringend erachtet wird.

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Zuletzt geändert am 09.04.2023

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