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  • Übergang in die Grundschule

Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen

Grundlage  der Zusammenarbeit von Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen ist die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Sozialministeriums vom 14. 02.2002 (VwV Kooperation Kindertageseinrichtungen – Grundschulen) sowie der gemeinsame Beschluss der Jugend-und Familienministerkonferenz und Kultusministerkonferenz von 2009.

Erklärtes Ziel der Kooperation ist es, die Anschlussfähigkeit der pädagogischen Angebote von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zu gewährleisten. Eine altersgemäße und individuelle Begleitung des Entwicklungs- und Bildungsprozesses eines jeden Kindes ist Aufgabe beider Bildungsinstitutionen. Indem in der Grundschule an die in der Kindertageseinrichtung begonnenen Entwicklungs- und Lernprozesse angeknüpft wird, soll ein bruchloser Übergang für das Kind ermöglicht werden.

Im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport werden Module für den „Kooperationsordner für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen" erstellt. Diese Arbeitsmaterialien geben Anregungen für die Kooperationsarbeit. Die bereits veröffentlichten Module finden Sie hier.

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