Übergang Grundschule - weiterführende Schulen
Das Übergangsverfahren von der Grundschule in die weiterführende Schule ist per Verwaltungsvorschrift geregelt.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Grundschulempfehlung, die Entscheidung, welche auf der Grundschule aufbauende Schulart das Kind besuchen wird, treffen die Eltern.
Zur Anmeldung an der aufnehmenden Schule sind die Bestätigungen der Grundschule und die Grundschulempfehlung vorzulegen.
Siehe dazu: Verwaltungsvorschrift Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe, Verwaltungsvorschrift vom 22. Juni 2017 (K. u. U. vom 14. Juli 2017, VwV vom 22. Juni 2017).
Zur Gestaltung des Übergangs von der Grundschule in die weiterführenden Schulen stehen zwei Handreichungen zur Verfügung.
Beide Handreichungen basieren auf der Verwaltungsvorschrift vom 11. April 2012. Wesentliche Aspekte dieser Handreichungen zur Beratung von und mit Eltern sowie zur Kooperation sind jedoch auch auf der Basis der VwV vom 22. Juni 2017 weiterhin relevant.
Die Handreichungen stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung.
„Die neue Grundschulempfehlung – Beratung von und mit Eltern“ (2012)
„Kooperation im Übergang Grundschule – weiterführende Schulen“ (2014)